Verstoß gegen DIN-Normen: Es gilt die Vermutung, dass ein eingetretener Schaden hierauf beruht.
Treffen die Parteien keine besondere Abrede über die Beschaffenheit des herzustellenden Werkes, ist davon auszugehen, dass die Parteien...
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Eisenbeis Rechtsanwälte PartGmbB
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